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02.11.2018

Die Anzahl der Privatinsolvenzen steigt im Jahr 2018 um 55 %.

Dass Kredite nicht nur zur Überbrückung finanzieller Engpässe als auch zur Finanzierung von Konsumgütern beziehungsweise Immobilien dienen können, ist hinlänglich bekannt. Doch sie führen nicht selten auch dazu, dass sich Menschen übermaßen verschulden, in die Schuldenspirale geraten und letztendlich vor der Privatinsolvenz stehen. Und die Gefahr der Überschuldung steigt kontinuierlich, wie jetzt eine aktuelle Statistik belegt.
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Es ist, statistisch betrachtet, ein trauriger Höhepunkt: Noch nie waren in den letzten 20 Jahren in die Verbraucherinsolvenz in Österreich höher als im Jahr 2018. Dies ist das vorläufige Ergebnis der aktuelle Privatinsolvenz-Statistik der Creditreform Österreich. So zeigt die Kurve der neu angemeldeten Privatinsolvenzen in Österreich in den letzten 3. Quartalen dieses Jahres deutlich nach oben. Und der Begriff des „deutlich“ ist hier durchaus ernst zu nehmen, denn mit einem Anstieg von rund 55 % kann hier nicht nur von einem Negativ-„Trend“ gesprochen werden.

Privatinsolvenzen in Österreich: Die Zahlen im Detail

Um diesen Anstieg von 55 % in Zahlen zu verdeutlich: Die Anzahl der, aus Überschuldung resultierenden Insolvenzen bei Privatpersonen in Österreich liegt der Zeit bei rund 8.800 Verfahren. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist hierbei um fast 64% auf mehr als 7.800 Verfahren gestiegen. Desweiteren haben sich die, mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzanträge in Summe auf 926 Fälle erhöht

Besonders betroffen ist Niederösterreich: Dort hat es 1.367 Privatinsolvenzen in den ersten 3. Quartalen diesen Jahres gegeben. Womit hier der Anstieg mit um 84,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr am stärksten ausfällt.

Schaut man sich all diese Zahlen im Vergleich zu den letzten 20 Jahren an, so resultiert hieraus eine durchaus bittere Erkenntnis: Einen solchen Anstieg bei Überschuldungen und daraus resultierenden Privatinsolvenzen hat es in Österreich seit dem Jahr 1995 nicht mehr gegeben. Stellt sich die berechtigte Frage, wo ein solch augenscheinlich dramatischer Anstieg seine Ursachen hat?

Gesetzesnovelle „fördert“ die Nutzung des Privatinsolvenz-Verfahrens

Eine der Hauptursache für einen solch starken Anstieg bei den Privatinsolvenzen liegt vor allem auf gesetzlicher Seite. Nun mag sich der eine oder andere Frage stellen, warum ausgerechnet der Gesetzgeber hier eine Verantwortung hat? Mit einer entsprechenden Gesetzesnovelle, welche im November 2017 in die Praxis umgesetzt wurde, wird es verschuldeten Bürgern in Österreich deutlich vereinfacht sich mittels „Gang“ in die Privatinsolvenz, zu entschulden. Und zwar deutliche einfacher und somit auch schneller, woraus resultiert, dass nun auch deutlich mehr Bürger mit Schuldenproblemen diesen Weg nun auch zu nutzen scheinen.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch viele ehemalige Selbständige diese Möglichkeit nun in Anspruch nehmen, um sich finanziell zu entschulden. So zeichnen die gemeldeten Privatinsolvenzen von ehemaligen Selbständigen vor allem für die hohe Durchschnittsverschuldung von rund 100.000 Euro verantwortlich.

Privatinsolvenzen in Österreich: Das Fazit

Die Privatinsolvenzen klettern erschreckenderweise im Jahr 2018 auf ein Allzeithoch. Bedingt durch die Novellierung der Insolvenzordnung im November 2017 wurde es für viele Privatpersonen und ehemalige Selbständige leichter sich zu entschulden. Die Mindestquote von 10 Prozent sowie die Entschuldungsdauer von sieben Jahren fielen der Reform zum Opfer. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass mehr Bürger nach einem Schuldenschnitt zurück in ihr Konsumentenleben gelangen können. Hauptprofiteure sind gescheiterte Selbständige mit hohen Verbindlichkeiten, die diese als persönlich Haftende aus ihrer ehemaligen Unternehmenstätigkeit übernommen haben. Dazu kommen aber viele Privatpersonen, die über kein Erwerbseinkommen oder lediglich über einen nichtpfändbaren Sozialbezug (AMS, Notstandshilfe) verfügen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Personengruppe nicht schon frühzeitig vor unüberlegten Ausgaben geschützt hätte werden können. Präventive Maßnahmen erfordern allerdings eine gewisse finanzielle Allgemeinbildung, die leider noch immer nur selten vorhandenen ist. Besser als ein gesetzlicher Zwang wäre es, den Gläubigern Möglichkeiten einzuräumen, sich über die Zahlungsfähigkeit und –willigkeit ihrer Kunden ein umfassendes Bild machen zu können, zum Beispiel durch den Zugang zum Exekutionsregister.

Redakteur: Markus Gildemeister

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