Schulden sind Ehrenschulden und damit wird zum Ausdruck gebracht, was generell im Fokus stehen sollte, wenn man sich von irgendjemandem irgendetwas leiht. Das Geliehene schnellstmöglich wieder zurückzugeben. Das gilt insbesondere wenn es sich beim „Ausgeliehenen“ um Geld handelt. Und da bekannterweise beim Geld die Freundschaft aufhört, werden Kredite und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen wie regelmäßige Tilgung, Ratenhöhe, Laufzeit, Zinssatz etc. festgelegt. Nur trifft genau dies nicht bei jedem Kredit zu, denn der Dispokredit kann in der Regel in Anspruch genommen werden, ohne dass hier eine feste Ratenzahlung, Ratenhöhe, Laufzeit als vereinbart gilt. Er wird einfach mit dem Girokonto verbunden und stellt im Rahmen einer Überziehung einen erweiterten finanziellen Spielraum dar. Finanzielle Freiheit pur?
Dispokredit gelten nachwievor als potentielle Schuldenfalle
Mitnichten, denn gerade die laschen Rahmenbedingungen beim Dispokredit führen oftmals dazu, dass Menschen in die Falle der Dauerverschuldung tappen. Solange die Bank die Überziehung duldet und nicht anmahnt, ist doch alles gut. Natürlich ist alles gut – allem voran aber einzig für die Bank, denn Sie verdient an den nicht selten horrend hohen Zinsen, gutes Geld. Was aber, wenn die Bank aus heiterem Himmel diesen Dispokredit kündigt beziehungsweise die Kreditlinie massiv einschränkt? Den fälligen Kreditbetrag mit Fristsetzung einfordert? Urplötzlich sieht man sich dann dem angehäuften Schuldenberg gegenüber und weiß nicht mehr weiter. Die Schuldenspirale zeigt ihr Gesicht.
Dispokredit wird per Gesetz besser geregelt
Dass dies in Zukunft immer seltener passiert, dafür soll jetzt endlich auch in Österreich ein entsprechendes Gesetzt regeln. Denn ab Oktober 2018 soll es nach Willen der österreichischen Gesetzgeber für Banken verpflichtend werden, Kunden die ihr Konto über einen längeren Zeitraum überziehen, einen günstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten. Was im Klartext bedeutet: Überzieht ein Bankkunde sein Konto mehr als drei Monate durchgehend um mehr als das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge, so wird die Bank zum Eingreifen in Form einer Umschuldung nebst Beratungsgespräch mit dem Kunden gezwungen. So steht es im § 8 Absatz 3 des Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) geregelt. Eine Regelung, die zwar bereits seit dem Juni 2016 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, jedoch bis dato aufgrund eines noch nicht delegiertem Rechtsakt auf EU-Ebene „hängt“.
Dauerhafte Nutzung des Dispokredit? Ab Oktober gilt das "Pflichtangebot" zur Beratung
Doch diese Hängepartie findet nun ein Ende denn laut einer Sprecherin der EU-Kommission tritt § 8 nun im Oktober 2018 in Österreich in Kraft. Das bedeutet: ab 11. Oktober 2018 müssen Banken in Österreich verpflichtend jenen Kunden, die langfristig überziehen, einen Ratenkredit anbieten, der den Finanzbedarf günstiger deckt. Außerdem muss das Institut dem Kunden ein Beratungsgespräch über diesen und andere Kreditprodukte anbieten, die günstiger sind als die Überziehungskonditionen. Das Gespräch muss auf die individuellen Bedürfnisse und Umstände des Verbrauchers eingehen.
Redakteur: Markus Gildemeister
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