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04.04.2023

Gerichtsentscheid: Zinszahlungen bei Pandemie-bedingt gestundeten Krediten unzulässig

Wer während der Corona-Pandemie und dem laufenden Moratorium seinen Kredit bei der Bank stunden ließ, musste zwar die monatlichen laufenden Raten nicht zahlen, aber die anfallenden Zinsen. ZU Unrecht, wie jetzt ein Gericht feststellte. Die Hintergründe
zinserstattung-bei-corona-krediten
Die Corona Pandemie hat den Menschen Einiges abgefordert – nicht nur unter sozialen und gesundheitlichen Aspekten, sondern auch wirtschaftlich. Hunderttausende Österreicher sahen sich einer zwangsverordneten Kurzarbeit ausgesetzt oder aber dem kompletten Jobverlust. Mit der Folge, dass zahlreiche Österreicher sich zunehmend mit einer Vielzahl an Zahlungsproblemen konfrontiert sahen. Während man bei den laufenden Lebenshaltungskosten vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch die Chance hatte, den Gürtel etwas enger zu schnallen und so ein wenig Geld zu sparen, sah es an anderen Stellen deutlich bedrohlicher aus.

Beispielsweise bei laufenden Krediten. Was tun, wenn man aufgrund der Corona-bedingten Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit den monatlichen Ratenverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte? Eine Frage, welcher sich die Regierung erfreulicherweise recht zeitnah annahm und per Moratorium beschloss, betroffenen Kreditnehmern, die Chance zu geben, ihre Kredite und die daraus entstammenden Verpflichtungen für einen bestimmten Zeitraum aussetzen zu können. So konnten zahlreiche Österreicher zumindest für eine gewisse Zeit aufatmen und darauf hoffen, dass sich die wirtschaftliche Situation in naher Zukunft mit dem ebenso erhofften Ende der Pandemie wieder verbessert.

Letztendlich ist es dann aufgrund der Entwicklung von Impfstoffen so gekommen und es kehrte wieder so etwas wie Normalität ein. Die finanzielle Situation bei den Bürgern stabilisierte sich, die Moratorien liefen aus und die Kredite konnten wieder bedient werden. Und doch hatte das ganze Thema mit der Kreditstundung einen Haken und zwar jenen, was eigentlich mit den, für den Stundungszeitraum angefallenen Kreditzinsen „passiert“. Fallen die Zinsbeträge auch unter die Stundung?

Fallen die Beträge weg oder müssen sie mit Ablauf der Stundung nachgezahlt werden? Die Beantwortung dieser Fragen ließ das Moratorium zur Stundung offen. Die Fragen blieben jedoch relevant, denn zahlreiche Banken forderten von den Kreditnehmern, deren Kredite gestundet worden waren, in Nachhinein ein. Doch ist das rechtens?

Entscheid des Verfassungsgerichtshofes: Zinsen auf gestundete Kredite sind zu erstatten

Nein, wie jetzt ein abschließendes Urteil des Obersten Verfassungsgerichtshofes in Österreich entschieden hat. Nachdem aber schon der Oberste Gerichtshof im Dezember 2021 in einem Urteil zugunsten der Kreditnehmer entschieden hat, hat der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil nun bestätigt. Für die Kreditnehmer heißt das, dass sie von der Bank eine Gutschrift bekommen müssen. Was im abschließenden Urteil des Gerichts wie folgt definiert ist

Erstattung bei Laufende Kredite

Bei (noch) laufenden Krediten haben die Banken bereits verrechnete Zinsen rückwirkend mit dem Datum der Belastung zu korrigieren und eine Neuberechnung des Kredites sowie der Kreditraten vorzunehmen, so die Arbeiterkammer.

Erstattung bei bereits vollständig zurückgezahlten Krediten

Bei in der Zwischenzeit bereits vollständig zurückgezahlten Krediten, müssen Kreditnehmer/-innen allerdings aktiv werden und die Bank zur Korrektur auffordern sowie ein Konto für die Rückzahlung der Zinsen bekannt geben. Betroffene Kreditnehmer/-innen finden auf der Website der AK OÖ Musterbriefe für die Rückforderung.

Voraussetzungen für das gesetzliche und kostenfreie Stundungsrecht

Verbraucherkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Kreditraten, die im Zeitraum zwischen 01.04.2020 und 31.01.2021 gestundet wurden. Verbraucher/-innen, die aufgrund der durch die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle (z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit) hatten, die dazu führten, dass ihnen die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar war.

Nicht zumutbar war dem Kreditnehmer die Erbringung der Leistung insbesondere dann, wenn sein angemessener Lebensunterhalt oder der angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet war.

Nicht betroffen sind hingegen Verbraucherkredite, wenn keine Stundung erfolgte, sondern mit der Bank andere Zahlungserleichterungen vereinbart wurden. Das betrifft zum Beispiel eine Verringerung der Rate bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit des Kredits.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)