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28.10.2021

Kreditrestschuldversicherungen: Wann sie Sinn machen und wann nicht

Kreditrestschuldversicherungen: Verteufelt als zu teuer, unsinnig, Kostentreiber bei Krediten und so weiter. Doch bei allen Argumenten gegen eine solche Versicherungen, kann sie dennoch in bestimmten Situationen wertvoll sein.
Kreditrestschuldversicherungen: Wann sie Sinn machen und wann nicht
Wer kennt es nicht: Man sitzt im Kreditgespräch beim Bankberater, geht die einzelnen Bestandteile des bestenfalls bereits genehmigten Kredits durch und dann kommt die Frage, ob der gewünschte Kredit mit einer entsprechenden Kreditausfallversicherung versehen werden soll. Was folgt ist eine oftmals ellenlange Erklärung des „Wieso, weshalb, warum“ eine solche Versicherung gerade im eigenen Fall Sinn machen würde. Natürlich kostet das alles ein wenig extra, das heisst der Kredit verteuert sich. Und so entsteht die Frage: Benötige ich diese Versicherung gegen Kreditausfall etc. wirklich? Macht das Sinn?

Was ist eine Kreditrestschuldversicherung?

Grundsätzlich steht vor der Entscheidung eine solche Versicherung in den Kreditvertrag aufzunehmen, der Punkt zu verstehen, was eine solche Absicherung überhaupt ist. Denn nur, weil man sich hierunter etwas „vorstellen“ kann, heisst es nicht, dass man es auch weiß. Also gilt es hier anzusetzen.

Unter Kreditrestschuldversicherung oder Risikoablebensversicherung versteht man im Regelfall eine Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers die offene Kreditsumme abdeckt. Insofern garantiert die Versicherung in Form einer Risikovorsorge, dass nach dem Ableben des Kreditnehmers die finanzielle Last aus dem offenen, noch zu tilgenden Kredit von den Hinterbliebenen genommen wird.

Jedoch gilt vor Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten, dass es unterschiedliche Varianten gibt – und zwar eine Version mit einer konstanten Versicherungssumme als auch einer Version mit einer fallenden Summe.

Kreditrestschuldversicherungen in zwei Varianten – konstant und fallend

Während bei der, teureren Version mit konstanter Versicherungssumme diese über die gesamte Laufzeit des Kredit gleichbleibt, weist die günstigere fallende Version einige „Besonderheiten“ auf.

So verringert sich bei der fallenden Variante die Versicherungssumme im Normalfall halbjährlich oder jährlich um einen bestimmten Betrag. Denn bei dieser Version wird davon ausgegangen, dass parallel dazu eine Tilgung des Kredites vorgenommen wird, womit sich auch die offene Kreditschuld verringert. Dadurch ist die Prämie hier kostengünstiger und auch meist nicht für die gesamte Versicherungsdauer zu bezahlen (z. B.: Versicherungsdauer 20 Jahre, Prämienzahlungsdauer aber nur 15 Jahre).

Der Vorteil der konstanten Variante liegt in der gleichbleibenden Versicherungssumme. Das heißt, im Todesfall wird die vereinbarte Ablebensleistung ausbezahlt. Somit sollte zusätzlich aufgrund der laufenden Tilgung des Kredites auch noch ein Guthaben verbleiben, welches den Erben dann zur Verfügung steht.

Welche der beiden Versionen, sofern denn überhaupt eine solche Versicherung in Betracht kommt, letztendlich abgeschlossen werden soll, hängt somit von den individuellen Voraussetzungen beim Kreditnehmer ab. Wozu neben der allgemeinen finanziellen Situation auch das Alter, ausgeübter Beruf, persönliche gesundheitliche Situation und andere Punkte beachtet werden sollten.

Abschließende Frage: Macht eine Kreditrestschuldversicherung Sinn?

Wie bereits erwähnt hängt die Notwendigkeit des Abschluss einer solchen Versicherung von zahlreichen persönlichen Faktoren beim Kreditnehmer ab, jedoch gilt unter Experten, dass Kreditrestschuldversicherungen vor allem bei jenen Krediten Sinn machen (können), die mit langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen behaftet sind. Das bedeutet, dass man insbesondere beim Abschluss von Kreditverträgen zu Bau- und Wohnfinanzierungen, die nicht selten Laufzeiten von 20 Jahren und mehr aufweisen, über eine entsprechende Absicherung nachdenken sollte.

Denn neben dem Todesfall können durch entsprechende Zusatzklauseln im Versicherungsvertrag auch die Risiken einer Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit (z. B. durch Invalidität, Unfall, Krankheit etc.) oder Arbeitslosigkeit abgesichert werden.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)