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Der Kreditrechner enthält repräsentative Werte, zu denen wir typischerweise Kredite vergeben. Der Sollzinssatz ist fest. Erfüllung banküblicher Bonitätskriterien vorausgesetzt.

Repr. Beispiel: Kreditbetrag: 300 €, Laufzeit 30 Tage, Sollzins / effektiver Jahreszins 7,95 % (fest). Der Sollzins beträgt 1,89 €. Sie zahlen zurück (vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag) 301,89 €.

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09.12.2019

Prüfung der Kreditwürdigkeit: Es kommt auf den Kundentypus an!

Österreichs Banken verlangen Bonitätsnachweise für jeden Kredit. Wer also einen Kredit aufnehmen will, muss sich dessen auch als finanziell würdig erweisen, daher findet auch in der Regel eine Kreditwürdigkeitsprüfung statt. Dabei wird die Bonität des Kunden bewertet. Welche Dokumente anerkannt werden, das ist aber bei jedem Kreditnehmer durchaus unterschiedlich.
Prüfung der Kreditwürdigkeit

Volljährig, festen Wohnsitz (am Besten in einer „besseren“ Gegend, festes Arbeitsverhältnis mit stabilem, wenn möglich überdurchschnittlichem Einkommen, keine negativen KSV Einträge und auch sonst eine – unter finanziellen Aspekten – völlig reine Weste. So sieht aus Sicht einer Bank der optimale Kunde für einen Kredit aus. Banken bezeichnen Personen mit solchen Merkmalen als Personen mit höchster Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit.

Da es sich hierbei jedoch um eine Wunschvorstellung handelt beziehungsweise ein mit solchen Positiv Merkmalen versehener Kunde eher keinen Kredit aufnimmt, nehmen Banken bei jedem Kunden entsprechende Prüfungen vor – eben hinsichtlich Kreditfähigkeit als auch Kreditwürdigkeit.

Kreditwürdigkeit = Bonität!

Gerade das Thema Kreditwürdigkeit ist für Banken von hoher Bedeutung. Eine solche Prüfung hat zum Ziel, der Bank eine Möglichkeit zur Einschätzung zu geben, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde den gewünschten Kredit wie vereinbart zurückzahlen kann. Wird der Kreditsuchende seitens der Bank aufgrund entsprechender Informationen nicht für kreditwürdig befunden, wird die Bewilligung eines Darlehens abgelehnt.

Um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden zu prüfen, greifen die österreichischen Banken vor allem auf die bei der KSV gespeicherten Daten zu. Beim KSV1870 handelt es sich um den größten Gläubigerschutzverband in Österreich, der vom Prinzip her etwa mit der in Deutschland bekannten Schufa zu vergleichen ist. Der KSV sammelt eine Vielzahl an Daten über Kunden, die in ihrer Summe einen Aufschluss über deren Bonität zulassen.

Einkommensnachweis ist ein MUSS bei der Kreditwürdigkeitsprüfung

Ein weiteres Merkmal, welches von der Bank bei der Bewertung einer Kreditanfrage von entscheidender Bedeutung ist, ist das Thema Einkommen und Gehalt. Es gilt die Faustregel: Je höher das regelmäßig eingehende Gehalt ist und die Kosten – Ausgaben Rechnung tragbar ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung des Kredits. Hierzu verlangen Banken jedoch stets einen entsprechende Nachweis des Einkommens. Genau an dem Punkt treten jedoch bei bestimmten Verbrauchergruppen Probleme auf. Denn Angestellte, Freischaffende oder Empfänger von Arbeitslosengeld und staatlichen Leistungen müssen, um einen von der Bank akzeptierten Nachweis belegen zu können, hierzu ganz unterschiedliche Dokumente beibringen.

Festangestellte Arbeitnehmer, Angestellte, Staatsbedienstete

Angestellte, Arbeiter oder auch Staatsbedienstete verfügen in der Regel über ein festes regelmäßiges Monatsentgelt. Wird ein Kredit bei einer Bank beantragt, verlangt diese in den allermeisten Fällen zum Nachweis der eigenen Bonität die folgenden Dokumente >>

  • gültiger Arbeitsvertrag
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • aktuelle Lohn-, Besoldungs- oder Gehaltsabrechnungen

Ist man bei der angefragten Bank kein Kunden, so kann es zudem vorkommen, dass das Kreditinstitut auch entsprechende Kontoauszüge vom Bankkonto, in denen die Zahlungseingänge am Konto klar ersichtlich sind, verlangt.

Generell gilt, dass nicht jede Bank die zuvor genannten Dokumente tatsächlich verlangt. Jedoch kann es nur von Vorteil sein, diese im Bedarfsfall dann vorlegen zu können.

Selbstständige und Freischaffende

Künstler, Selbstständige und Freischaffende / Freiberufler gelten bei Banken in der Regel als Problem-Klientel, wenn es um die Aufnahme eines Kredits geht. Denn diese Gruppen generieren mit ihrer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum keine gleichbleibend hohen, monatlichen Einnahmen. Banken sehen hierin, die stetige Gefahr, dass es zu Zahlungsausfällen durch offene monatliche Raten kommt. Dementsprechend ist der Nachweis eines akzeptablen monatlich durchschnittlichen Einkommens über einen längeren Zeitraum für diese Personengruppen mit deutlich mehr Aufwand verbunden. So verlangen Banken zumeist folgende Nachweise >>

  • Auflistung von Betriebseinnahmen und -ausgaben
  • Monatliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • letzten Steuerbescheide vom Finanzamt
  • ggfs. Einsicht in Leistungsaufträge etc.

Nicht selten werden sogar die Betriebsergebnisse der letzten zwei bis drei Jahre verlangt. Gerade für Start-Up am Beginn der Selbstständigkeit kann dies zum Problem werden. Zudem muss beachtet werden, dass trotz Existenz der zuvor genannten Dokumente und Nachweise einige Banken generell keine Kredite an Freischaffende oder Selbstständige vergeben.

Arbeitslose, Pensionäre und Notstandsgeld-Empfänger

Die schwierigste Personengruppe beim Thema Kredit sind zweifelsohne Arbeitslose, Pensionäre und Empfänger von staatlichen Hilfsleistungen. Das Gros der Banken lehnt Kunden aus diesem Personenkreis als Kreditnehmer von vornherein ab. Aber es gibt Ausnahmen, denn so manch ein Kreditgeber erkennt nach entsprechender Prüfung die Nachweise staatlicher Leistungen als Einkommen an. Hierzu gehören >>

  • Grundbetrag
  • Familienzuschläge
  • Ergänzungsbeträge beim Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Altersrente von der Pensionskasse
Wer aktuell seinen Lebensunterhalt aus solchen Einkünften bestreiten, kann den jeweiligen Bewilligungsbescheid seiner Leistungen als Einkommensnachweise bei einer Bank vorlegen. Sind die Leistungen für die Bonitätsprüfung ausreichend, können durchaus – meist kleinere – Kredite mit kurzen Laufzeiten bei Banken und Vermittlern auch von diesem Personenkreis aufgenommen werden.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)