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16.03.2021

Neues Verbraucherkreditgesetzt in Kraft: Was jetzt für Kreditnehmer gilt

Das in Österreich geltende Verbraucherkreditgesetz wurde in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes novelliert So müssen Kreditinstitute bei vorzeitiger Kreditrückzahlung alle verrechneten Kosten anteilig rückerstatten – also auch die Bearbeitungsgebühr oder eine Vermittlungsprovision. Die Hintergründe.
Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft: Was nun für Kreditnehmer unter anderem in Bezug auf Kostenerstattungen gilt. Alle Infos hier.
Wer einen Kredit aufnimmt, geht damit gegenüber dem Kreditgeber nicht nur die Pflicht ein, den laufenden Bedingungen aus dem Kreditvertrag hinsichtlich pünktlicher Zahlung der Kreditraten etc. nachzukommen, sondern erhält im Gegenzug auch gewisse Rechte. Welche Rechte dies im Detail sind, zu denen sich im Übrigen auch das kreditgewährende Institut gegenüber verpflichtet sieht, regelt das sogenannte Verbraucherkreditgesetz.

Ein Gesetz, dass sich zwar in der Praxis an den landes-spezifischen Gegebenheiten orientiert, in seiner Grundkonstruktion jedoch den Vorgaben der sogenannten EU-Verbraucherkredit-Richtlinie entsprechen muss. Soweit zumindest der Grundgedanke jener Richtlinie.

So sieht diese Richtlinie unter anderem vor, dass bei vorzeitiger Kreditrückzahlung der Kunde das Recht auf eine anteilige Ermäßigung der Kosten hat. Nur was heißt das konkret in der Praxis? Gilt diese Bestimmung nur für laufzeitabhängige Kosten, wie etwa eine monatliche Kontoführungsgebühr? Oder aber auch für eine am Anfang zu zahlende Kreditbearbeitungsgebühr? Und was ist mit der, in der Branche absolut gängigen Vermittlungsprovision bei Kreditabschlüssen, also laufzeitunabhängige Kosten?

Für Kunden durchaus Kosten, die man liebend gern vermeiden möchte, für Banken in Zeiten niedriger Kreditzinsen jedoch immer bedeutender werdende Zusatzeinnahmen. Die allgemeine Frage also: Welche Kosten darf die Bank wirklich in Rechnungen stellen und welche nicht?

Europäischer Gerichtshof entscheidet: Alle Kreditkosten sind anteilig zu erstatten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: Es sind alle Kosten anteilig zurückzuerstatten. Der EuGH hat sich in der Entscheidung „Lexitor“ vom Herbst 2019 unter anderem mit den Folgen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eines Kreditnehmers beschäftigt. Er entschied, dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher ihm auferlegten Kosten hat. Dazu sollen auch laufzeitunabhängige Kosten wie zum Beispiel eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr oder Vermittlungsprovision zählen.

Würde man die Ermäßigung auf die laufzeitabhängigen Kosten beschränken, so das Gericht, bringe dies die Gefahr mit sich, dass die Bank dem Verbraucher zum Abschluss des Kreditvertrags höhere einmalige Zahlungen auferlegt. Der Kreditgeber könnte versucht sein, Kosten, die von der Vertragslaufzeit abhängen, auf ein Minimum zu reduzieren.

Dass der Kreditgeber durch die Ermäßigung sämtlicher Kosten benachteiligt werden könnte, schließt das Höchstgericht aus: Der Kreditgeber hat, so der EuGH, bei vorzeitiger Rückzahlung meist ein Recht auf finanzielle Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung. Außerdem erhält er den Kreditbetrag früher zurück, so dass er für einen neuen Kredit zur Verfügung steht.

Stärkung der Verbraucher in Österreich dank Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes

Aus diesem Grund wurde nun das Verbraucherkredit-Gesetz in Österreich novelliert. Denn dies wurde bis dato in Österreich anders gehandhabt. Der österreichische Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ursprünglich festgelegt, dass sich nur die laufzeitabhängigen Kosten für den Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig verringern müssen. Das war eine für Banken günstige Variante.

Fortan steht in den österreichischen Gesetzestexten, dass sich „die Kosten“ verhältnismäßig verringern. Die Unterscheidung zwischen laufzeitabhängigen und laufzeitunabhängigen gibt es dann nicht mehr.

Neue Regelung gilt seit dem 1.12.2020

Die neue Regelung gilt für Kredite, die Verbraucher ab 1.12.2020 abschließen. Für Altverträge vor diesem Datum ist die Rückerstattung von laufzeitunabhängigen Kosten derzeit noch umstritten.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)