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Der Kreditrechner enthält repräsentative Werte, zu denen wir typischerweise Kredite vergeben. Der Sollzinssatz ist fest. Erfüllung banküblicher Bonitätskriterien vorausgesetzt.

Repr. Beispiel: Kreditbetrag: 300 €, Laufzeit 30 Tage, Sollzins / effektiver Jahreszins 7,95 % (fest). Der Sollzins beträgt 1,89 €. Sie zahlen zurück (vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag) 301,89 €.

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24.06.2021

KSV-Einträge löschen – so geht’s!

Wer mit der Zahlung von Rechnungen in deutlichen Verzug gerät, riskiert hiermit einen negativen Eintrag in der KSV. Ein Eintrag, der die eigene Kreditwürdigkeit beeinträchtigt und zukünftige finanzielle Vorhaben wie beispielsweise eine Kreditaufnahme erschwert. Doch wie wird man solche KSV Einträge eigentlich wieder los?
Einträge in der KSV löschen – so geht es!

Natürlich – es kann vorkommen, dass man Rechnungen nicht pünktlich bezahlt oder aufgrund besonderer Vorkommnisse wie Arbeitslosigkeit etc. in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen kann. Die Folge hieraus ist oft, dass offene Rechnungen seitens der Gläubiger eingetrieben werden und eine Meldung hierzu an die Kreditauskunft, eben jene KSV erfolgt. Was folgt ist ein folgenreicher, negativer Eintrag in die KSV und dieser hat in dem meisten Fällen weitreichende Folgen für die betroffene Person. Denn mit solchen einem Eintrag gilt man schlicht als nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt kreditwürdig.

Bonität im Auge behalten und kostenlose KSV Selbstauskunft einholen

Handyvertrag? Abgelehnt! Kredit? Abgelehnt oder nur erhältlich zu sehr teuren Konditionen. Autokauf auf Raten oder Leasing? Keine Chance…..das ließe sich nun durchaus weiterführen, zeigt jedoch die Folgen eines solchen KSV Eintrags. Umso wichtiger ist also, die eigenen Daten in der KSV im Auge zu behalten und wenn möglich, Einträge zu löschen beziehungsweise Sorge zu tragen, dass die KSV Auskunft immer auf dem „aktuellsten“ Stand ist.

Grundlage hierfür ist, dass einmal jährlich die eigenen Daten in der KSV kostenlos abgerufen werden. Hierzu stellt die KSV selbst entsprechende Online-Formulare auf ihrer Webseite zur Verfügung. Diese Einsicht ist 1x pro Jahr kostenlos und erfordert lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, ein Telefon, den Meldezettel und eine Kopie des Legitimations-Nachweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.). Der KSV ist im übrigen verpflichtet, den KSV-Auszug binnen 8 Wochen auszuhändigen.

Was die KSV speichert und wann ein solcher Vermerk problematisch wird

Zudem gilt es sich im Klaren darüber zu sein, welche Daten über die eigene Person und das Zahlungsverhalten gespeichert werden.

Wichtig hierbei zu wissen: Der KSV-Eintrag selbst ist lediglich ein Vermerk über den Sachverhalt der Zahlungsfähigkeit einer Person. Der Vermerk an sich ist nicht problematisch. Problematisch wird ein solcher Vermerk erst dann, wenn sich hieraus offene Forderungen mit Beitreibungsvermerk entwickeln, also offene Rechnungen nicht fristgemäß und auch nach mehreren Mahnungen nicht beglichen werden.

Es gilt also zu verstehen, was in der KSV tatsächlich vermerkt wird – dazu gehören folgende Vorgänge:

  • Missbrauch von Bankomat- und / oder Scheckkarten
  • Zwangsversteigerungen oder Pfändungen
  • Laufende Insolvenz-Verfahren
  • Angemeldeter Privatkonkurs
  • Verzug und Fälligstellung durch die Bank von Kreditkarten-Rechnungen oder Kreditraten
  • Langfristige Überziehung des Girokontos und Fälligstellung durch die Bank
  • Ablehnungen von Kreditanträgen
  • Beantragung eines Konto-Überziehungsrahmens (egal ob dieser ausgenützt wird oder nicht)
  • Kreditaufnahme
  • Ratenkredite (auch mit Null-Prozent-Verzinsungen!)
  • Zahlungsverzug von Rechnungen aller Art trotz Mahnung und Inanspruchnahme eines Inkasso-Büros durch den Gläubiger.

Woher stammen diese Daten bei der KSV?

Vermerke und Einträge in der KSV stammen in der Regel aus mehreren Quellen, wobei hier an erster Stelle die der KSV angeschlossenen Unternehmen stammen.

Zum anderen werden die persönlichen Daten mit Informationen aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis oder Grundbuch ergänzt.

Diese Daten werden drei verschiedenen Datenbanken zugeordnet:

  1. Der Konsumenten-Kreditevidenz (KKE): stellt sicher, dass der Konsument nicht mehrere Kreditverbindlichkeiten bei mehreren Banken hat, die er am Ende nicht bedienen kann.
  2. Waren-Kreditevidenz (WKE): listet offene unbezahlte Rechnungen auf. Den Eintragungen geht die Beauftragung eines Inkasso-Büros voraus.
  3. Warnliste/schwarze Liste: legt offen, wenn Bankomat- oder Kreditkarten-Missbrauch zu vermuten ist, Kunden ihr Konto nicht ausgleichen oder bei Mahnungen nicht reagieren. Die Summe der Beträge muss allerdings jenseits der € 1.000,- liegen.

KSV Einträge löschen – was geht und was geht eher nicht?

Grundsätzlich gilt, dass sich gewisse Einträge quasi selbst löschen. Dazu gehören fristgerecht bezahlte Warenkredite, Kreditanfragen etc. Hier entsprechend „einzugreifen“ macht wenig Sinn.

  • 1.)Aktiv werden sollte man jedoch dann, wenn man einen Eintrag entdeckt, der definitiv falsch ist, oder einen, der schon längst hätte gelöscht werden sollen. IN solchen Fällen sollte unbedingt die Löschung entsprechender Einträge in die Wege leiten. Dies kann auf dem schriftlichen Wege geschehen und entsprechenden Nachweisen belegt werden.

  • 2.)Einträge in der Warenkredit-Evidenz kann man ohne Angabe von Gründen löschen lassen.

  • 3.)Einträge in der Konsumentenkredit-Evidenz oder der schwarzen Liste lassen sich hingegen nicht so leicht entfernen – diese Einträge müssen dann tatsächlich bis zum Ende ausgesessen werden. In der Zwischenzeit kann man aber tunlichst darauf achten, Rechnungen pünktlich zu bezahlen!

Stichwort KSV Selbstauskunft und Speicherzeiten

Wie lange der KSV den Vermerk speichert hängt von der Art ab. Warenkredite die pünktlich bezahlt werden, werden beispielsweise schon nach 90 Tagen gelöscht. Die Kreditabsage nach einem halben Jahr. Wird die Kreditschuld erst nach der Frist bezahlt, erlischt dieser KSV-Eintrag erst fünf Jahre nach der Zahlung. Privatkonkurse oder aber Insolvenz-Verfahren bleiben schon etwas länger bestehen, nämlich ganze sieben Jahre. Wer es auf die schwarze Liste geschafft hat, muss mit einem Vermerk von mindestens drei Jahren rechnen.

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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)