In Zeiten niedriger Zinsen ist nicht nur allein die Aufnahme eines geplanten Kredit sinnvoll, sondern auch die Überprüfung bestehender Kredite. So führt eine solche Überprüfung bestehender Kreditverträge dann oftmals zu der Erkenntnis, dass man eigentlich aktuell viel niedrigere Zinsen zahlen müsste. Und genau an diesem Punkt stellt sich dann immer die folgende Fragen: Schulde ich meinen Kredit einfach um oder widerrufe ich meinen Kreditvertrag? Aus der möglichen Beantwortung einer solchen Frage, ergeben sich aber zugleich weitere Fragen:
• Kommt man aus einem Darlehensvertrag überhaupt heraus?
• Stimmt es, dass es auch bei Kreditverträgen ein Widerrufsrecht gibt?
• Wie kann man einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden?
Im Folgenden wollen wir zu diesen Fragen ein paar Antworten geben und auf die rechtliche Situation in einem solchen Fall hinweisen.
Grundsätzliches zum Widerruf eines Kredit
Klar sollte bei allen Geschäften sein, dass Verträge niemals leichtfertig abgeschlossen werden sollten. Denn normalerweise gilt im Vertragsrecht der Grundsatz „pacta sunt servanda“, was so viel bedeutet wie, Verträge sind für beide Seiten verbindlich. Für Verbraucher gilt allerdings eine Ausnahme, denn Ihnen wird bei Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht eingeräumt. Dies gilt also auch für Kreditverträge, wenn der Kreditnehmer ein Verbraucher ist. Diese Kreditverträge werden auch als Verbraucherdarlehensverträge bezeichnet. Bei Verbraucherdarlehensverträgen, unter die auch die Online Kredite fallen, wird dem Kreditnehmer dieses Widerrufsrecht eingeräumt. Dadurch können Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Vertrags durch eine Widerrufserklärung also von dem Vertrag zurückziehen. Was im Klartext bedeutet, dass ein bereits geschlossener, d.h. rechtsverbindlich unterschriebener Vertrag bis zum Ablauf der Widerrufsfrist nur schwebend wirksam ist.
Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge nicht greift:
• Kleinkredite / Minikredite mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro
• Kredite gegen Pfand
• Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten
• Vergünstigte Kredite vom Arbeitgeber
• Förderdarlehen zu vergünstigten Konditionen
Das Widerrufsrecht steht dem Kreditnehmer für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe seiner Willenserklärung zu. Der Widerruf des Kredit ist in Textform an den Kreditgeber zu richten, muss aber keinerlei Begründung enthalten. Erwägt der Kreditnehmer einen Kredit Widerruf, ist unbedingt die gesetzliche Ausschlussfrist von zwei Wochen zu beachten. Verstreicht sie ungenutzt, ist der Kreditnehmer an den Vertrag gebunden. Es empfiehlt sich deshalb stets, den rechtzeitigen Widerruf und dessen Kenntnisnahme durch den Kreditgeber beweiskräftig zu dokumentieren. Dies wird dadurch erreicht, dass man als Kreditnehmer den Widerruf per Post-Einschreiben beim Kreditgeber zustellen lässt. Der entsprechende Zustellungsvermerk des Postbeamten beurkundet in Folge den fristgerechten Zugang beim Empfänger.
Kreditgeber muss Belehrungspflicht nachkommen
Die zweiwöchige Widerrufsfrist wird in Lauf gesetzt, wenn der Kreditnehmer über sein Recht zum Widerruf bei Vertragsabschluss durch eine deutlich gestaltete Belehrung in Textform in Kenntnis gesetzt worden ist. Die schriftliche Mitteilung muss nicht nur eine vollumfängliche Belehrung über die Einzelheiten des Widerrufsrechts und des Fristenlaufs enthalten, sondern auch Namen und Anschrift desjenigen angeben, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist.
Belehrungspflicht nicht erfüllt? Das sind die Folgen
Die Widerrufsfrist kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen auch verlängern. Das ist zum einen der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss stattfindet. Dann beträgt die Widerrufsrist einen Monat. Ist – wie beim Kreditvertrag – der Vertrag schriftlich abzuschließen, beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Kreditnehmer eine Vertragsurkunde oder sein schriftlicher Kreditantrag beziehungsweise eine Abschrift von einem dieser Dokumente überlassen worden ist. Liegen diese Kredit-Dokumente nicht vor, erlischt das Recht zum Widerruf aber spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Allerdings wird auch hiervon wiederum dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Kreditnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. In diesem Fall steht dem Kreditnehmer ein unbefristetes Widerrufsrecht zu.
Redakteur: Markus Gildemeister
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