Dem einen oder anderen Kreditnehmer ist es beim durch lesen des Kreditvertrages sicherlich schon begegnet – der Passus der Abtretungserklärung und das „einholen“ des Einverständnis hierzu mittels setzen eines kleinen Häkchens. Und wahrscheinlich wurde dieser Haken gesetzt ohne sich den Passus exakt durchzulesen geschweige denn im Detail zu verstehen, was es denn mit dieser Abtretungserklärung eigentlich auf sich hat?
Ein Fehler, der sich im Ernstfall rächen kann, denn so trivial das setzen eines Häkchens ist, ist die daraus resultierende Folge nicht. Denn sie bietet der kreditgewährenden Bank den Kreditvertrag als „Handelsware“ beziehungsweise „handelbares Finanzobjekt“ zu nutzen. Wie das zu verstehen ist?
Nun drücken wir es mal so aus: In den vergangenen Jahren haben Banken ihre Kreditverträge vermehrt an Finanzinvestoren oder andere Banken abgetreten, um so die eigenen Bilanzen aufzuhübschen oder aber die Anzahl an notleidenden beziehungsweise, vom Ausfall bedrohten Krediten loszuwerden.
Abtretungserklärung bei Krediten – was bedeutet das im Detail?
Eine Abtretungserklärung bezeichnet ein generelles Wirtschaftsmittel, mit dem Sicherheiten übereignet werden. Im Kreditgeschäft mit Privatkunden findet dies vor allem bei Wohn- und Immobilienkrediten statt, jedoch auch bei ganz normalen Verbraucherkrediten bei denen beispielsweise der monatliche, gesetzliche pfändbare Anteil des Gehalts an den Kreditgeber mittels einer solchen Abtretungserklärung „übertragen“ wird.
Zudem werden Abtretungserklärungen oft von Existenzgründern genutzt, damit sie bestimmte Fördermittel ausgezahlt bekommen. Häufig verkaufen Unternehmer auch Ihre Forderungen an sogenannte Factoring Firmen, um kein Risiko beim Zahlungsausfall zu haben und schnell an Kapital zu kommen. Die Abtretungserklärung bei Krediten ist konkret eine Übertragung der Forderung von einem Gläubiger auf einen weiteren.
Sinn und Zweck einer Abtretungserklärung bei Krediten
Mit der Abtretung kann sich die Bank Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer sichern, falls dieser seine monatlich vereinbarten Kreditraten nicht bezahlt. In der Regel unterzeichnet ein Kreditnehmer als Teil eines Kreditvertrags eine Abtretungserklärung beziehungsweise einen gesonderten Abtretungsvertrag.
Mit dieser Abtretungserklärung tritt der Kreditnehmer Ansprüche auf bestimmte Leistungen an die Bank ab, konkret den Anspruch auf einen Teil seines Gehalts gegenüber dem Arbeitgeber oder auch den Anspruch auf den einer Pfändung unterworfenen Anteil von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld.
Leistet ein Kreditnehmer auch nach mehrmaliger Mahnung die monatlichen Raten zur Tilgung des gewährten Kredits, wie im Kreditvertrag festgelegt, nicht, so darf diese die Abtretung etwa gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen.
Der Arbeitgeber zahlt dann einen Teil des Gehalts direkt an die Bank, wodurch die Schulden des Kreditnehmers in Höhe der monatlichen Raten beglichen werden. Sobald der Kreditnehmer seine Raten wieder regelmäßig an die Bank überweist, wird dieses Verfahren eingestellt.
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