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26.05.2023

Nationalrats-Beschluss: Senioren erhalten erleichterten Zugang zu Krediten

Die Regierungsvorlage zur Erleichterung des Kreditzugangs für Senioren wurde einstimmig von allen Parteien im Justizausschuss angenommen. Ab dem 1. Mai werden einige Änderungen für Kreditnehmer und -nehmerinnen in Kraft treten, während für Erben und Erbinnen unterschiedliche Regelungen gelten. Hier ist ein Überblick:
Nationalrats-Beschluss: Senioren erhalten erleichterten Zugang zu Krediten
Der Ruhestand sollte nicht bedeuten, dass man seine finanziellen Ziele nur wegen des Alters aufgeben muss. Tatsächlich ist es für Senioren einfacher denn je, Zugang zu Krediten und anderen Formen der Finanzierung zu erhalten, um ihre Finanzen für die Zukunft zu sichern.

Mit 1. Mai 2023 treten die Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft. Älteren Personen oder generell Personen mit einer geringeren Lebenserwartung wird damit die Kreditvergabe erleichtert.

So hat der österreichische Nationalrat erst kürzlich einstimmig beschlossen, den Zugang zu Krediten für ältere Menschen zu erleichtern. Mit dem 1. Mai 2023 treten dann die nun beschlossenen Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft. Älteren Personen oder generell Personen mit einer geringeren Lebenserwartung wird damit die Kreditvergabe erleichtert.

Kreditvergabe an Senioren: Was nun ab 1. Mai für Banken gilt

Bislang wurde bei der Kreditvergabe auf die Lebenserwartung des Betroffenen geachtet. Doch nun die beschlossenen Änderungen haben nun zur Folge, dass Banken sich nun nicht mehr primär auf die Lebenserwartung, sondern auf ausreichende Sicherheiten konzentrieren müssen. Auch wenn die angestrebte Kredit-Laufzeit die Lebenserwartung übersteigt, soll ein Kredit vergeben werden, sofern durch Vermögenswerte “eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags” sichergestellt sei.

Gleichzeitig müsse es wahrscheinlich sein, dass die Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen können, um eine Verwertung zu vermeiden.

Was bedeutet das für die Erben?

Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können. Wenn eine Tilgung nicht möglich ist, dann sollte eine einvernehmliche Lösung (wie etwa eine Stundung) gefunden werden, um das Anfallen von Verzugszinsen zu vermeiden. Weiters sollte den Erben primär die Möglichkeit eingeräumt werden, die Liegenschaft selbst zu veräußern und den Kredit aus dem Verwertungserlös abzudecken.

Entscheidung zur Änderung der Kreditvergabe von Senioren findet politische Zustimmung

Die Entscheidung für diesen Gesetzesvorschlag fiel einstimmig aus. Die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte, dass es auch um die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren gehe. Ulrike Fischer von den Grünen betonte, dass ältere Menschen oft Investitionsbedarf hätten, beispielsweise für barrierefreie Badezimmer.

Auch der freiheitliche Mandatar Christian Ragger begrüßte das Anti-Diskriminierungsgesetz für Senioren als längst überfällig. Die VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies darauf hin, dass auch Menschen Mitte 50 bereits mit dem Problem der Kreditvergabe konfrontiert seien.

Christian Drobits von der SPÖ betonte, dass diese Änderung ein Erfolg der sozialdemokratischen Bemühungen sei und nannte andere Fraktionen "Trittbrettfahrer". Nikolaus Scherak von den NEOS nahm die "bösen Banken" in Schutz und erinnerte daran, dass die aktuelle Regelung unter einem sozialdemokratischen Kanzler getroffen worden sei.

Was bleibt abschließend zu sagen?

Insgesamt sollen die neuen Regelungen den Kreditzugang für Senioren erleichtern und gleichzeitig für mehr Klarheit und Sicherheit für Erbinnen und Erben sorgen. Es ist somit auch wünschenswert, dass mit dieser Neu-Regelung dann auch endlich mal nach zahlreichen Diskussionen etwas Ruhe einkehrt und sich Pensionäre von Banken auch beim Thema Kredite wieder als vollwertige Kunden fühlen dürfen.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)